Lexikon
Torạ
[
Thoraauch ˈtora; hebräisch, „Anweisung, Belehrung“
]allgemein die Gesamtheit der jüdischen Lehren und Unterweisungen. – Im engeren Sinne die Mose am Sinai übergebene Offenbarung Gottes (248 Gebote und 365 Verbote), niedergelegt im 1.–5. Buch Mose (Pentateuch). Diese „schriftliche Tora“, die ca. 400 v. Chr. abgeschlossen wurde, bildet als verbindliche Lehre neben den prophetischen Büchern (Nebiim) und den geschichtlichen Schriften (Chetuwim) die Hebräische Bibel (Tenach). Die Tora wird traditionell mit der Hand auf Pergament als Buchrolle geschrieben und in einem Schrein in der Synagoge aufbewahrt. Der Text ist in 54 Abschnitte unterteilt. Die Lesung jeweils eines Abschnittes (Parascha) bildet den Mittelpunkt des Sabbatgottesdienstes; im Laufe eines Jahres ist ein Lesezyklus abgeschlossen und wird mit dem „Fest der Tora-Freude“ (Simchat) gefeiert. Die Tora gilt als heilig, sie darf deshalb beim Lesen nicht mit bloßen Händen berührt werden.
Tora-Schrein
Tora-Schrein
Holzgeschnitzter Tora-Schrein, in dem die Tora aufbewahrt wird.
© wissenmedia
Als „mündliche Tora“ wird die öffentliche Lesung und rabbinische Auslegung (Midrasch) der Heiligen Schrift bezeichnet. Sie ist der schriftlichen Tora gleichgestellt, da sie die fortlaufende Offenbarung und Unterweisung des göttlichen Wortes an die Gemeinde sicherstellt.
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