Lexikon
Volkskirche
die überwiegende Form des kirchlichen Lebens in Deutschland u. a. westeuropäischen sowie den skandinavischen Ländern, während sich z. B. in den USA die Freikirche von Anfang an durchgesetzt hat. Der Begriff der Volkskirche ist insofern unscharf, als nicht alle Glieder eines Volks durch Geburt zur Kirche gehören, sondern nur die Getauften. Die enge Verbindung zwischen Kirche und Staat (Staatskirche und Territorialkirche) führte dazu, dass bis heute die überwiegende Mehrheit des Volks zur Kirche gehört. Seit 1918 gibt es in Deutschland keine Staatskirche mehr, die Volkskirche aber blieb erhalten. Trotz des gesellschaftlichen Pluralismus und der konfessionellen Spaltung bietet die Volkskirche weiter Möglichkeiten, durch die öffentliche Religionsausübung auf die Meinungsbildung, durch Fühlungnahme mit Regierungen und Parteien auf Gesetzgebung und Gestaltung des sozialen Lebens im christlichen Sinn einzuwirken. Kirchliche Handlungen und Sitten (Taufe, Konfirmation, Trauung, Begräbnis) prägen vielfach noch das Volksleben trotz des Rückgangs der Zahl praktizierender Kirchenmitglieder. Durch neue Formen der Aktivität sucht die Volkskirche Auftrag und Verantwortung im Volksleben wahrzunehmen (z. B. durch Denkschriften, Hirtenbriefe, Akademietagungen).
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