Lexikon
Zwingli
Wir gebieten, dass jedermann ohne Ausnahme, der sich nicht durch Krankheit oder andere redliche Gründe bei der Gemeinde oder beim Pfarrer entschuldigen kann, alle Sonntage bei guter Zeit zur Kirche gehe und bis zu Ende verbleibe.
Messe, Altäre, Bilder, Gemälde, Lichter sind um der Ehre Gottes willen verboten. Da solche aber an einigen Orten in Schlössern, Kirchen und Kapellen beibehalten und daselbst Wallfahrten und Opfer vorgenommen werden, so ist solcher Aberglaube bei schwerer Strafe abzutun.
Kein Wirt darf Einheimischen an Sonn- und Feiertagen vor der Predigt Speise und Trank geben. Kein Einheimischer soll sich nachts nach 9 Uhr mehr im Wirthaus finden lassen, auch dürfen nach dieser Zeit keine Schlaftrünke außer Haus verabreicht werden, Kranke vorbehalten. Kein Wirt darf einem Einheimischen auf seine Früchte usw. noch auch auf Kreide [an]schreiben oder sonst über zehn Schillinge borgen... Weil aber das Spiel, wie unsere biederen Landleute klagen, die meiste Ursache aller Winkelwirtschaften, Frevel und anderer Unfuge ist, so haben wir auf das Ersuchen unsrer Landleute alle Spiele verboten, es sei mit Karten, Würfeln, Brettspiel, Schachen, Kegeln, Wetten usw.
Zudem hat der Landgraf dieser Dinge halb ein heimliches Verständnis mit dem König von Dänemark, den Herzögen von Geldern, von Lüneburg, Mecklenburg, Braunschweig, Zeibrück, Brandenburg, Friesland und anderen...Wenn die Sache mit Straßburg beschlossen und das Einverständnis mit ihm, dem Landgrafen, gemacht, wäre es dann alles eine Sache, eine Hilfe, ein Wille vom Meer herauf bis an unsere Lande, so dass der Kaiser am Rhein nirgends keinen Aufenthalt haben, auch kein Herr, wie mächtig der auch wäre, uns an der Hilfe hindern könnte; wie auch der Landgraf das selbst zu unserer Gesellschaft sprach: wenn Straßburg mit uns wäre, so sei ihm nicht anders, als wenn er schon unser nächster Nachbar wäre; denn so oft das not tue, wolle er uns zu Hilfe kommen, wovor ihm kein Herr sei noch ihm das wehren solle ... Es will ... sehr nützlich scheinen, unsere Praktik und Kundschaft bei den Venezianern auf unser aller gemeinsame Kosten zu machen und uns ein Geldlein daran nicht reuen zu lassen, damit die Venezianer sich des Kaisers zu erwehren desto handlicher seien, wir aber stets über seine Anschläge benachrichtigt ... würden, damit wir uns rechtzeitig danach zu richten wissen."
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