Lexikon

Wechselprozess

ein Prozessverfahren, das Wechselgläubigern, die durch Regress nicht zu ihrem Recht gekommen sind, zusteht (§§ 602 605 ZPO); stellt im Wesentlichen nur fest, ob die Unterschrift des Bezogenen oder der sonstigen Beklagten echt ist; Einreden der Schuldner können sich nur richten gegen den Wechsel, z. B. gegen Echtheit der Unterschrift oder nachträgliche Veränderungen am Papier (Wechselfälschung). Der Wechselprozess erstrebt ein schnelles, sofort vollstreckbares Urteil. Im Wechselprozess können klagen: der Inhaber oder jeder Indossatar gegen seine Vormänner, den Aussteller und den Bezogenen und der Aussteller gegen den Bezogenen.
Mehrere Exemplare von Corynebacterium glutamicum im Raster-Elektronenmikroskop
Wissenschaft

Glutamat-Produzent ist Mikrobe des Jahres 2025

Die Vereinigung für Allgemeine und Angewandte Mikrobiologie (VAAM) hat das keulenförmige Bakterium Corynebacterium glutamicum zur Mikrobe des Jahres ernannt. Für die Industrie ist dieses Bakterium von hoher Bedeutung, da es tonnenweise nützliche Substanzen wie Aminosäuren und Proteine für Lebensmittel und Tierfutter produziert....

Neuguinea, Zähne
Wissenschaft

Die Archive des Lebens

Museumssammlungen sind wie Schatzkisten: Je tiefer Forscher wühlen, desto mehr Überraschungen finden sie. So werden immer wieder große Tierarten neu entdeckt. von BETTINA WURCHE Unzählige Schädel, Skelette und Gewebeproben werden in Museen verwahrt – getrocknet, versteinert oder in Alkohol konserviert –, systematisch sortiert und...

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