Lexikon
Wechselprozess
ein Prozessverfahren, das Wechselgläubigern, die durch Regress nicht zu ihrem Recht gekommen sind, zusteht (§§ 602– 605 ZPO); stellt im Wesentlichen nur fest, ob die Unterschrift des Bezogenen oder der sonstigen Beklagten echt ist; Einreden der Schuldner können sich nur richten gegen den Wechsel, z. B. gegen Echtheit der Unterschrift oder nachträgliche Veränderungen am Papier (Wechselfälschung). Der Wechselprozess erstrebt ein schnelles, sofort vollstreckbares Urteil. Im Wechselprozess können klagen: der Inhaber oder jeder Indossatar gegen seine Vormänner, den Aussteller und den Bezogenen und der Aussteller gegen den Bezogenen.
Wissenschaft
Ein Hormon außer Kontrolle
Chronische Erschöpfung und unkontrollierte Gewichtszunahme: Das Cushing-Syndrom hat vielfältige Symptome. Die seltene, aber schwerwiegende Erkrankung wird durch einen Überschuss des Stresshormons Cortisol verursacht. von SIGRID MÄRZ Laura Palm erinnert sich ganz genau an diesen Tag Ende August 2016. „Ich fuhr auf den Campus der...
Wissenschaft
Mit Hirn und Herz
Über den Blutkreislauf und das Nervensystem stehen Herz und Gehirn miteinander in Verbindung. Ihr Zusammenspiel wird immer wichtiger beim Verständnis von Erkrankungen. von ALINA WOLF Mehr als jeder dritte Todesfall in Deutschland ließ sich 2023 auf Herz-Kreislauf-Erkrankungen zurückführen. Damit sind sie die häufigste...