Lexikon
Wechselprozess
ein Prozessverfahren, das Wechselgläubigern, die durch Regress nicht zu ihrem Recht gekommen sind, zusteht (§§ 602– 605 ZPO); stellt im Wesentlichen nur fest, ob die Unterschrift des Bezogenen oder der sonstigen Beklagten echt ist; Einreden der Schuldner können sich nur richten gegen den Wechsel, z. B. gegen Echtheit der Unterschrift oder nachträgliche Veränderungen am Papier (Wechselfälschung). Der Wechselprozess erstrebt ein schnelles, sofort vollstreckbares Urteil. Im Wechselprozess können klagen: der Inhaber oder jeder Indossatar gegen seine Vormänner, den Aussteller und den Bezogenen und der Aussteller gegen den Bezogenen.
Wissenschaft
Haie stehen Schlange
Chinesische Forschende beobachten Pazifische Schlafhaie am Tiefsee-Buffet: Sie haben die Tiere mit einem versunkenen Kuh-Kadaver angelockt. von BETTINA WURCHE Ein großer dunkler Hai nähert sich dem Kadaver am Meeresboden, die Bewegungen des Pazifischen Schlafhais sind träge. Sein stumpf graubrauner Körper verschwimmt mit der...
Wissenschaft
Eine Optik aus Schall
Erstmals gelang die Ablenkung intensiver Laserstrahlen durch extrem starken Ultraschall. Das eröffnet neue Möglichkeiten für Forschung und Hochleistungslaser, etwa in der Materialbearbeitung. von DIRK EIDEMÜLLER Laserstrahlen sind ein wichtiges Werkzeug: nicht nur beim Scanner an der Supermarktkasse, sondern auch bei der...