Lexikon
Wechselprozess
ein Prozessverfahren, das Wechselgläubigern, die durch Regress nicht zu ihrem Recht gekommen sind, zusteht (§§ 602– 605 ZPO); stellt im Wesentlichen nur fest, ob die Unterschrift des Bezogenen oder der sonstigen Beklagten echt ist; Einreden der Schuldner können sich nur richten gegen den Wechsel, z. B. gegen Echtheit der Unterschrift oder nachträgliche Veränderungen am Papier (Wechselfälschung). Der Wechselprozess erstrebt ein schnelles, sofort vollstreckbares Urteil. Im Wechselprozess können klagen: der Inhaber oder jeder Indossatar gegen seine Vormänner, den Aussteller und den Bezogenen und der Aussteller gegen den Bezogenen.
Wissenschaft
Kleine Unterschiede, große Wirkung
Viele Erkrankungen treten je nach Geschlecht unterschiedlich häufig auf. Erklärungen dafür finden sich nicht nur im Lebensstil, sondern auch in der Wirkung von Geschlechtschromosomen und Hormonen. RUTH EISENREICH (Text) und RICARDO RIO RIBEIRO MARTINS (Illustrationen) Worin unterscheiden sich die Körper von Frauen und Männern,...
Wissenschaft
Ozeane aus der Balance
Die Forschung verstärkt die Beobachtung der Ozeane. Die Versauerung des Wassers nimmt weiter zu und Sauerstoffmangel könnte dazu führen, dass in einigen Meerestiefen zukünftig kein Leben mehr möglich ist. Von RAINER KURLEMANN Für einen genauen Blick auf die Erde benötigt der Mensch manchmal Distanz. Der Forschungssatellit...