Lexikon

Wechselprozess

ein Prozessverfahren, das Wechselgläubigern, die durch Regress nicht zu ihrem Recht gekommen sind, zusteht (§§ 602 605 ZPO); stellt im Wesentlichen nur fest, ob die Unterschrift des Bezogenen oder der sonstigen Beklagten echt ist; Einreden der Schuldner können sich nur richten gegen den Wechsel, z. B. gegen Echtheit der Unterschrift oder nachträgliche Veränderungen am Papier (Wechselfälschung). Der Wechselprozess erstrebt ein schnelles, sofort vollstreckbares Urteil. Im Wechselprozess können klagen: der Inhaber oder jeder Indossatar gegen seine Vormänner, den Aussteller und den Bezogenen und der Aussteller gegen den Bezogenen.
Polarfuchs auf der norwegischen Insel Spitzbergen
Wissenschaft

Auf Inseln läuft das Leben langsamer

Auf Inseln ticken die Uhren anders. Diese Redensart gilt offenbar nicht nur für Menschen, sondern auch für Vögel und Säugetiere. Denn wenn diese auf Inseln leben, haben sie eine langsamere Lebensweise als ihre Verwandten auf dem Festland, wie Biologen herausgefunden haben. Demnach ist der Stoffwechsel der Inselbewohner oft...

Digitaler Mensch mit leuchtendem Kopf und Smartphone, das einen Lichtstrahl aussendet.
Wissenschaft

Metaatome statt Linsen

Dank sogenannter Metalinsen lassen sich Optiken vollkommen neu aufbauen sowie kompakter und günstiger herstellen. Künftig könnten sie etwa die Kamera-module in Smartphones ersetzen. von MICHAEL VOGEL In einem Smartphone stecken Dinge, deren Bedeutung vielen Menschen gar nicht bewusst ist. Dazu gehört in manchen Handy-Modellen...

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