Lexikon
Wechselprozess
ein Prozessverfahren, das Wechselgläubigern, die durch Regress nicht zu ihrem Recht gekommen sind, zusteht (§§ 602– 605 ZPO); stellt im Wesentlichen nur fest, ob die Unterschrift des Bezogenen oder der sonstigen Beklagten echt ist; Einreden der Schuldner können sich nur richten gegen den Wechsel, z. B. gegen Echtheit der Unterschrift oder nachträgliche Veränderungen am Papier (Wechselfälschung). Der Wechselprozess erstrebt ein schnelles, sofort vollstreckbares Urteil. Im Wechselprozess können klagen: der Inhaber oder jeder Indossatar gegen seine Vormänner, den Aussteller und den Bezogenen und der Aussteller gegen den Bezogenen.
Wissenschaft
News der Woche 28.11.2025
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Wissenschaft
Ferne Welten aus der Vogelperspektive
Ingenuity, der erste Helikopter auf dem Mars, hat gut 1.000 Tage lang die Erforschung des Planeten beflügelt. Auch andernorts im Sonnensystem wird der Flugverkehr zunehmen. von THORSTEN DAMBECK Es klang wie eine Todesanzeige, als das Wissenschaftsmagazin nature seinen Lesern im Februar 2024 mitteilte: „Ingenuity, das erste Gerät...