Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
befugen
be|fu|genjmdn. b. (etwas zu tun)
jmdm. die Vollmacht geben, jmdn. berechtigen (etwas zu tun);
〈meist im Perf. oder Zustandspassiv〉
wer hat Sie befugt, die Papiere herauszugeben?; ich bin nicht befugt, darüber zu sprechen
[→
Fug
]
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