liquidieren
li|qui|die|ren 〈
V.
3, hat liquidiert; mit Akk.〉 1.
auflösen und die laufenden Geschäfte abwickeln;
eine Firma l.
2.
in Rechnung stellen, fordern;
die Kosten für eine Leistung l.
3.
〈übertr.〉
töten, umbringen, durch Mord beseitigen
[<
ital.
liquidare
„bereinigen, erledigen, auszahlen“, übertr. „beseitigen“, < lat.
liquidus
„flüssig, klar“, urspr. also „klar darlegen“, nämlich eine Rechnung, damit sie beglichen, erledigt werden konnte]