Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

schuldfähig

schld||hig
Adj.
, o. Steig.; Rechtsw.
(aufgrund seiner geistigseelischen Verfassung oder Entwicklung) fähig, seine Schuld einzusehen;
Ggs.
schuldunfähig;
der Angeklagte ist (nicht) s.
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