Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
schuldfähig
schụld|fä|hig 〈
Adj.
, o. Steig.; Rechtsw.〉(aufgrund seiner geistig–seelischen Verfassung oder Entwicklung) fähig, seine Schuld einzusehen;
Ggs. schuldunfähig;
der Angeklagte ist (nicht) s.
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