Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

gerichtlich

ge|rcht|lich
Adj.
, o. Steig.; nur als Attr. und Adv.
zum Gericht
(1, 3)
gehörig, auf ihm beruhend, mit Hilfe des Gerichts;
~e Entscheidung; ~e Medizin
Teilgebiet der Medizin, das die Erkenntnisse der Medizin bei gerichtlichen Untersuchungen anwendet;
Syn.
forensische Medizin, Gerichtsmedizin;
~e Psychiatrie
Teilgebiet der Psychiatrie, das sich mit der Geschäfts und Schuldfähigkeit von Personen befasst;
Syn.
forensische Psychiatrie, Gerichtspsychiatrie;
jmdn. g. belangen, verklagen; g. gegen etwas einschreiten; g. gegen jmdn. vorgehen
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