Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
gerichtlich
ge|rịcht|lich 〈
Adj.
, o. Steig.; nur als Attr. und Adv.〉zum Gericht
(1, 3)
gehörig, auf ihm beruhend, mit Hilfe des Gerichts;~e Entscheidung; ~e Medizin
Teilgebiet der Medizin, das die Erkenntnisse der Medizin bei gerichtlichen Untersuchungen anwendet;
Syn. forensische Medizin, Gerichtsmedizin;
~e Psychiatrie
Teilgebiet der Psychiatrie, das sich mit der Geschäfts– und Schuldfähigkeit von Personen befasst;
Syn. forensische Psychiatrie, Gerichtspsychiatrie;
jmdn. g. belangen, verklagen; g. gegen etwas einschreiten; g. gegen jmdn. vorgehen
Wissenschaft
Rettungsanker fürs Herz
Telemedizin wird in diesem Jahr zu einer Kassenleistung: Herzkranke können sich dann digital überwachen lassen. von Susanne Donner Dieter Thurm erinnert sich gut an das Jahr 2016, als er für zwölf Monate medizinisch fernüberwacht wurde. „Ich habe mich viel sicherer gefühlt“, sagt der heute 69-jährige Rentner, der mit seiner Frau...
Wissenschaft
Hungrige Bakterien fressen ihre Nachbarn
Bakterien konkurrieren untereinander um Platz und Nährstoffe. Einige Stämme haben dazu mikrobielle Waffen entwickelt, mit denen sie ihre bakteriellen Nachbarn zerstören können. Nun zeigt eine Studie, dass diese Waffen nicht nur unspezifisch im Konkurrenzkampf zum Einsatz kommen, sondern auch gezielt zur Jagd genutzt werden:...