Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
gerichtlich
ge|rịcht|lich 〈
Adj.
, o. Steig.; nur als Attr. und Adv.〉zum Gericht
(1, 3)
gehörig, auf ihm beruhend, mit Hilfe des Gerichts;~e Entscheidung; ~e Medizin
Teilgebiet der Medizin, das die Erkenntnisse der Medizin bei gerichtlichen Untersuchungen anwendet;
Syn. forensische Medizin, Gerichtsmedizin;
~e Psychiatrie
Teilgebiet der Psychiatrie, das sich mit der Geschäfts– und Schuldfähigkeit von Personen befasst;
Syn. forensische Psychiatrie, Gerichtspsychiatrie;
jmdn. g. belangen, verklagen; g. gegen etwas einschreiten; g. gegen jmdn. vorgehen
Wissenschaft
Superwinde und Sternen-Recycling
Die Untersuchung eines seltenen Planetarischen Nebels gibt Aufschluss über den Massenverlust von Sternen. von DIRK EIDEMÜLLER Der Sternenhimmel erscheint uns unveränderlich. Doch im kosmischen Maßstab wandelt er sich mitunter rasant. Sterne entstehen, wenn sich interstellare Materie verdichtet. Und sie vergehen, wenn sie entweder...
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