Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
gerichtlich
ge|rịcht|lich 〈
Adj.
, o. Steig.; nur als Attr. und Adv.〉zum Gericht
(1, 3)
gehörig, auf ihm beruhend, mit Hilfe des Gerichts;~e Entscheidung; ~e Medizin
Teilgebiet der Medizin, das die Erkenntnisse der Medizin bei gerichtlichen Untersuchungen anwendet;
Syn. forensische Medizin, Gerichtsmedizin;
~e Psychiatrie
Teilgebiet der Psychiatrie, das sich mit der Geschäfts– und Schuldfähigkeit von Personen befasst;
Syn. forensische Psychiatrie, Gerichtspsychiatrie;
jmdn. g. belangen, verklagen; g. gegen etwas einschreiten; g. gegen jmdn. vorgehen
Wissenschaft
Stört blaues Licht den Schlaf?
Ob das blaue Leuchten von Computer-Monitoren oder Smartphone-Displays das Einschlafen beeinträchtigt, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Abends im Bett nochmal am Smartphone die E-Mails checken, ein Video schauen oder ein Spielchen spielen – immer wieder geistern Meldungen durch die Medien, die von derlei Aktivitäten vor dem...
Wissenschaft
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