Lexikon
Befehls- und Kommandogewalt
die höchste militärische Weisungsbefugnis; liegt in der Monarchie beim Monarchen, in der Republik gewöhnlich beim Präsidenten. In Deutschland hat laut Art. 65a GG der Bundesminister der Verteidigung die Befehlsgewalt über die Streitkräfte. Mit der Verkündung des Verteidigungsfalls geht sie auf den Bundeskanzler über (Art. 115b GG).
Wissenschaft
Flug in die Zukunft
Der Luftverkehr gilt als sehr schädlich für das Klima. Doch es gibt vielversprechende Konzepte, um das zu ändern. von HARTMUT NETZ In Norwegen beginnt bald eine neue Ära das Fliegens – wenn auch zunächst nur in einem recht bescheidenen Maßstab. In vier Jahren soll in dem skandinavischen Land das erste vollelektrische...
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News der Woche 03.10.2025
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