Lexikon

Börsenzulassung von Wertpapieren

Genehmigung zur Börseneinführung von Wertpapieren, die von der Zulassungsstelle der Börse auf Antrag erteilt wird. Der Antrag ist von der Zulassungsstelle zu veröffentlichen, die nach Prüfung des Prospekts der Zulassung zustimmt, wenn dadurch weder erhebliche allgemeine Interessen verletzt noch das Publikum übervorteilt wird. Der Antrag kann ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.
Methanol, Strom
Wissenschaft

Heute Übeltäter, morgen Held

Wenn die Welt ohne Erdgas und andere fossile Rohstoffe auskommen will, braucht sie neue Kohlenstoff-Quellen, darunter das Treibhausgas CO2.

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Wissenschaft

Ist das Ende des Mooreschen Gesetzes nahe?

Mein erster eigener Computer war ein Commodore 128, dessen Mikroprozessoren 1,4 Millionen Instruktionen pro Sekunde ausführen konnte. Damit war er Ende der 80er-Jahre durchaus ein potenter Heimrechner. Heute dagegen schreibe ich diesen Text auf einem Laptop, der – obwohl er bereits etwas in die Jahre gekommen ist – mehrere...

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