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Rechtsnormen

logisch als Rechtssätze aufgebaute, abstrakte und generelle Gebote und Verbote des Naturrechts und des positiven Rechts. Sie umfassen Rechtsgrundsätze allgemeiner Art (z. B. „du sollst nicht stehlen“), neuerdings auch detaillierte Gesetzes- und untergesetzliche Rechtsvorschriften und Gewohnheitsrecht.

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