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Tarifverträge

aus der wissen.de Redaktion / Quelle: Der Brockhaus Wirtschaft

Tarifverträge sind schriftliche Verträge zwischen einem oder mehreren Arbeitgebern bzw. Arbeitgeberverband auf der einen Seite und einer oder mehreren Gewerkschaften auf der anderen Seite. Tarifverträge dienen der Regelung arbeitsvertraglicher Bedingungen. Arbeitgeber(verbände) und Gewerkschaften werden daher auch als Tarifpartner, Tarifvertragsparteien oder Sozialpartner bezeichnet. In Form eines Bezirks-, Landes- oder Bundestarifvertrags haben sie eine entsprechende räumliche Geltung, sodass man diese als Flächentarife betitelt.

Neben solchen Verbandstarifverträgen gibt es auch Firmen-, Werks-, Betriebs- und Haustarifverträge, wenn nur ein einzelner Arbeitgeber Vertragspartner ist (z. B. die Volkswagen AG). Den rechtlichen Rahmen bildet das Tarifvertragsgesetz. Wenn Tarifverträge ausgehandelt werden, ohne dass sich der Staat einmischt, nimmt man das grundsätzlich geschützte Recht der Tarifautonomie wahr.

 

Form und Inhalt:

Während die Gewerkschaften die sozialen und wirtschaftlichen Lebensbedingungen der Arbeitnehmer verbessern wollen (Gehälter, Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen), nehmen die Arbeitgeberverbände die tarifpolitischen, arbeitsrechtlichen und sozialpolitischen Interessen ihrer Mitgliedsunternehmen wahr. Für diese wird dadurch die Pflicht geschaffen, mindestens die Tariflöhne zu bezahlen.

Der Flächentarifvertrag gibt die Sicherheit, dass andere Arbeitgeber die Löhne nicht drücken. Tarifverträge sind Rechtsnormen, die zwingend die einzelnen Arbeitsverhältnisse zwischen den Mitgliedern der Tarifparteien regeln.

 

So wird sichergestellt, dass...

  • der Tarifvertrag durch eine Vereinbarung nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers verändert werden kann
  • einzelvertragliche Abmachungen weiterhin gelten, die für den Arbeitnehmer günstiger sind als die Tarifnorm
  • abgelaufene tarifliche Regelungen (durch Zeitablauf oder Kündigung) so lange weitergelten, bis sie durch eine andere Abmachung ersetzt werden.

 

Arten und Entstehung:

Entgelttarifverträge regeln die Höhe von Löhnen und Gehältern, definieren die Tarifgruppen und deren Tätigkeitsmerkmale. Der Manteltarifvertrag ist ein Rahmentarifvertrag über die mindesteinzuhaltenden Arbeitsbedingungen. Tarifverträge werden in Tarifverhandlungen vereinbart, die von Arbeitskampfmaßnahmen wie z. B. Streik begleitet sein können. Im Arbeitsalltag wachen Betriebsräte über die Einhaltung.

 

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