Wahrig Fremdwörterlexikon

Exekutive

Ex|e|ku|ti|ve
[və] f.; ; unz.
Teil der Staatsgewalt, der den Vollzug der von Judikative u. Legislative aufgestellten Rechtsnormen u. Entscheidungen zu gewährleisten hat; Sy exekutive Gewalt
[< frz. exécutif »ausübend, vollziehend«]

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