Lexikon
Fleischbeschau
amtliche Untersuchung der Schlachttiere (Rinder, Kälber, Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde), um festzustellen, ob das Fleisch für den menschlichen Genuss geeignet ist. Hierzu gehört die Schlachttierbeschau (die Untersuchung des lebenden Tieres, um Seuchen festzustellen) und die Fleischbeschau im engeren Sinne, bei der die Tierkörper und Eingeweide untersucht werden. Bei Notschlachtung wird zusätzlich eine bakteriologische Fleischuntersuchung durchgeführt. Das Fleisch von Schweinen, Bären u. a. Fleisch fressenden Tieren wird außerdem einer Untersuchung auf Trichinen unterzogen. – Die Fleischbeschau wird in Deutschland durch das Fleischbeschaugesetz vom 5. 6. 1900 in der Fassung vom 24. 2. 1987 geregelt.
Wissenschaft
Schmale Verbindung genügt zur Kommunikation der Hirnhälften
Millionen von Nervenfasern verbinden unsere beiden Hirnhälften miteinander. Dabei sind unterschiedliche Teile dieser Brücke für unterschiedliche Funktionen und Hirnregionen zuständig. Wird diese Verbindung, der Corpus Callosum, durchtrennt, führt das zum sogenannten Split-Brain-Syndrom, das mit Wahrnehmungs- und...
Wissenschaft
Turbo-Gestein aus Industrieabfällen
Wenn Forschende Einschlüsse in Gesteinsschichten finden, handelt es sich normalerweise um Relikte längst vergangener Zeiten. Doch in Klippen an der Westküste Englands sind Forschende stattdessen auf die in Gestein eingebettete Lasche einer Getränkedose gestoßen. Weitere Untersuchungen enthüllten, dass das umgebende Gestein...