Lexikon

Grenze

bürgerliches Recht
Die Eigentümer von Nachbargrundstücken sind einander verpflichtet, an der Errichtung oder Wiederherstellung fester Grenzzeichen mitzuwirken; zur Benutzung von Grenzeinrichtungen sind sie im Zweifel gemeinschaftlich berechtigt (§§ 919, 921 BGB). Für Österreich sind die Bestimmungen über Erneuerung und Berichtigung der Grenzen in den §§ 850853 ABGB enthalten. In der Schweiz sind die entsprechenden Bestimmungen in Art. 668670 und 697 ZGB getroffen. Nachbarrecht.
Dingoschädel
Wissenschaft

Genetische Geschichte der Dingos aufgedeckt

Vor mehr als 3000 Jahren kamen die Vorfahren der heutigen Dingos mit Seefahrern nach Australien. Jahrtausendelang entwickelten sie sich unabhängig von anderen Hunden – bis europäische Siedler im 18. Jahrhundert ihre Haushunde mitbrachten. Forschende haben nun die alte DNA von versteinerten Dingos untersucht, die vor bis zu 2.746...

Humanoide Echse mit Anzug und Aktentasche, stehende Pose, Text
Wissenschaft

Gegen die Einbahnstraße

Keine Stadt ohne Sackgassen und Einbahnstraßen. Auch von der Evolution dachte man lange, dass sie viele Organismenlinien in Sackgassen und Einbahnstraßen geschickt habe. Tatsächlich scheint das jedoch viel weniger oft der Fall gewesen zu sein, als bislang vermutet.  Über die „evolutionären Sackgassen“ des belgischen Paläontologen...

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