Lexikon

Grenze

bürgerliches Recht
Die Eigentümer von Nachbargrundstücken sind einander verpflichtet, an der Errichtung oder Wiederherstellung fester Grenzzeichen mitzuwirken; zur Benutzung von Grenzeinrichtungen sind sie im Zweifel gemeinschaftlich berechtigt (§§ 919, 921 BGB). Für Österreich sind die Bestimmungen über Erneuerung und Berichtigung der Grenzen in den §§ 850853 ABGB enthalten. In der Schweiz sind die entsprechenden Bestimmungen in Art. 668670 und 697 ZGB getroffen. Nachbarrecht.
Wohlbefinden
Wissenschaft

Globale Erhebung des Wohlbefindens

Was trägt dazu bei, dass Menschen ein erfülltes Leben führen? Dieser Frage widmet sich eine neue Studie zum menschlichen Wohlbefinden, die Befragungsdaten von mehr als 200.000 Menschen aus 22 Ländern der Welt erhoben hat. Die Ergebnisse der „Global Flourishing Study“ bestätigen, dass Faktoren wie Arbeit, Bildungsstand, Ehe und...

Stahl, Sauber
Wissenschaft

Sauberer Stahl

Die Emissionen von Stahlwerken tragen mit zum Klimawandel bei. Dagegen sollen Techniken helfen, die auf Wasserstoff und die Nutzung von Kohlendioxid als Rohstoff setzen. von HARTMUT NETZ Die Stahlindustrie, lange Zeit fundamentaler Baustein des deutschen Wirtschaftsmodells, steckt in der Klemme. In den Hüttenwerken der großen...

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