Lexikon
Grundeigentum
Grundbesitzdie rechtliche und wirtschaftliche Verfügungsmacht über den Boden und seine Nutzung. Da der Boden nur in einem natürlich begrenzten Umfang vorhanden, unvermehrbar und die Grundlage für das Wohnen und jede Produktion (Produktionsfaktor) ist, kommt der Besitzstruktur des Bodens innerhalb eines Staates große politische, wirtschaftliche und soziale Bedeutung zu. Der rechtsgeschäftliche Erwerb oder Verlust von Grundeigentum erfordert nach dem BGB (§§ 873 ff.) neben der Einigung (Auflassung) der Vertragspartner die Eintragung in das Grundbuch. – In Österreich ist das Grundeigentum hauptsächlich in §§ 353 ff. ABGB geregelt, in der Schweiz in Art. 655 ff. ZGB.
Wissenschaft
Kampf dem Krach im Meer
Der Lärm von Maschinen und Schiffsmotoren setzt vielen Meeresbewohnern zu. Dabei gibt es wirksame Techniken, um den Schall zu dämpfen. von HARTMUT NETZ Es geschah an einem sonnigen Morgen im März 2000. An mehreren Stränden der Bahamas wurden 17 Wale angetrieben, darunter 6 Cuvier-Schnabelwale – eine in der Tiefsee lebende Art,...
Wissenschaft
Mir ist so langweilig!
Überraschend, aber wahr: Langeweile hat auch ihre guten Seiten, wie neue Studien zeigen. von CHRISTIAN WOLF Langeweile ist lästig. Wer sie spürt, will das fade Gefühl loswerden – was gerade in Corona-Zeiten mit den eingeschränkten Freizeitmöglichkeiten nicht so einfach ist. Und Langeweile hat weitere Schattenseiten: Studien...
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