Lexikon
Kriegsbeute
nach der Haager Landkriegsordnung von 1907 nur das bewegliche, für Kriegszwecke geeignete feindliche Staatseigentum (z. B. Waffen, Beförderungs-, Nachrichten- und Nahrungsmittel). Als Kriegsbedarf ist Beschlagnahme von Privateigentum gegen Entschädigung zulässig. Im Seekrieg ist jedes feindliche Eigentum Kriegsbeute, z. T. selbst dann, wenn es sich auf neutralen Schiffen befindet.
Wissenschaft
Ein Erdbeben änderte einst den Verlauf des Ganges
Gewaltige Erschütterungen prägten einst einen mächtigen Strom Asiens: Vor 2500 Jahren hat ein schweres Erdbeben abrupt den Hauptkanal des Ganges im heutigen Bangladesch verlagert, geht aus einer Studie hervor. Dies war wohl mit weiträumigen Überflutungen in der Deltaregion verbunden. Ein erneutes Ereignis dieser Art würde sich in...
Wissenschaft
Unter Primaten gibt es ähnlich viele Alpha-Weibchen wie Alpha-Männchen
Männchen gelten unter Primaten als das meist dominante Geschlecht und männliche Macht als der Standard der Natur. Doch eine neue Studie widerlegt diese Annahme. Demnach sind die Machtverhältnisse zwischen Männchen und Weibchen nicht immer eindeutig und einseitig. Bei den allermeisten Primatenarten gibt es gar keine klare Dominanz...