Lexikon
Kriegsbeute
nach der Haager Landkriegsordnung von 1907 nur das bewegliche, für Kriegszwecke geeignete feindliche Staatseigentum (z. B. Waffen, Beförderungs-, Nachrichten- und Nahrungsmittel). Als Kriegsbedarf ist Beschlagnahme von Privateigentum gegen Entschädigung zulässig. Im Seekrieg ist jedes feindliche Eigentum Kriegsbeute, z. T. selbst dann, wenn es sich auf neutralen Schiffen befindet.
Wissenschaft
Wie sich die Kopfschuppen bei Krokodilen bilden
Krokodile weisen am Kopf ein unregelmäßiges Schuppenmuster auf, das sich individuell und von Art zu Art unterscheidet. Doch wie kommt diese schuppige Vielfalt zustande? Eine Studie zeigt nun anhand von Experimenten mit Krokodilembryos und Computersimulationen, dass nicht etwa genetische Mechanismen, sondern mechanische Prozesse...
Wissenschaft
Wie viel ist genug?
Pestizide schaden Mensch und Natur. Trotzdem setzen Landwirte die Mittel zum Zwecke einer ertragreichen Ernte ein. von RAINER KURLEMANN Die meisten Landwirte haben ein gutes Verhältnis zur Natur. Trotzdem können sie sich nicht an allen Insekten erfreuen, die sie auf ihren Feldern und Pflanzen finden. Die Glasflügelzikade gehört...