Lexikon
Mehrarbeit
die über die regelmäßige gesetzliche Arbeitszeit von 8 Stunden werktäglich geleistete Arbeit (§§ 3 ff. Arbeitszeitgesetz vom 6. 6. 1994), von der Überarbeit (Überstunden) zu unterscheiden. Mehrarbeit ist grundsätzlich verboten, aber bis zu einer täglichen Arbeitszeit von 10 Stunden zulässig, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden; weitere festgelegte Ausnahmen sind durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarungen möglich.
Wissenschaft
Gläserne Federn fürs Ohr zum Allaus reinem Glas
Forscher entwickeln einen neuen Detektor für Gravitationswellen – das Einstein-Teleskop. Sein Kernstück sind Sensoren aus purem Glas. von ANDREAS THOSS und PASCAL BIRCKIGT Gravitationswellen sind bizarre Erscheinungen: periodische Verzerrungen von Raum und Zeit, die mit Lichtgeschwindigkeit das Weltall durchziehen – ausgelöst...
Wissenschaft
Die Geschichte unserer zweiten Haut
Überreste von Werkzeugen, Figurinen oder Statuen, Schmuckstücken, Fasern und Geweben helfen Wissenschaftlern bei der Rekonstruktion der Frühgeschichte menschlicher Bekleidung, auch wenn diese längst zerfallen ist. von BETTINA WURCHE Egal ob Minusgrade herrschen oder nur ein kühler Abendwind weht– in fast allen Regionen der Erde...
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