Lexikon
Scharịa
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Schari’a; Scheriadie; arabisch
]das religiöse islamische Recht; umfasst das rituelle Recht (Gebet, Fasten, Wallfahrt) sowie das Familien-, Erb-, Schuld-, Straf- und Kriegsrecht; wurde im 7.–9. Jahrhundert von islamischen Theologen und Rechtsgelehrten aufgrund des Korans und der von Mohammed überlieferten Rechtspraxis geschaffen. Die rituellen Vorschriften sind in den islamischen Ländern noch voll gültig, die des öffentlichen und privaten Rechts in Iran u. a. islamischen Staaten und Regionen.
Wissenschaft
Wie das erste Lebensjahr die sozialen Erwartungen prägt
Das elterliche Verhalten hat einen entscheidenden Einfluss auf die Entwicklung des Nachwuchses. Erfährt ein Säugling von klein auf liebvolle Zuwendung, baut er ein Urvertrauen auf und erwartet von anderen Menschen eher Gutes. Wann sich die Erwartungen der Babys allerdings formen, ließ sich bisher schwierig erforschen, da sich die...
Wissenschaft
Die Krux mit der Anwendung
Apply or die!“, lautet eine Floskel, die auf eine eher ungeliebte Entwicklung im Forschungsbetrieb abzielt – „Wende an oder stirb!“ Sarkastisch steht sie für den zunehmenden Druck, dass die Wissenschaft möglichst Ergebnisse produzieren solle, die unmittelbar in konkrete Anwendungen münden können. Klar, das ist kein schlechtes...