Lexikon
Steuerhoheit
Recht einer Gebietskörperschaft zur Auferlegung (Objektshoheit) und zur Vereinnahmung von Steuern (Ertragshoheit). Die Steuerhoheit steht in der Bundesrepublik Deutschland dem Bund (Bundessteuern), den Ländern (Landessteuern) und den Gemeinden (Gemeindesteuern) zu. Ertragshoheit einiger wichtiger Steuern steht Bund und Ländern gemeinsam zu (Gemeinschaftssteuern). – In Österreich und in der Schweiz ähnlich geregelt.
Wissenschaft
Der eiserne Kern der Erde
Tief im Innern unseres Planeten verbirgt sich eine heiße Metallkugel – der Erdkern. Seine äußere Zone ist flüssig, dort entsteht das irdische Magnetfeld. Doch was genau geht hier vor, und hat es die Evolution beeinflusst? von THORSTEN DAMBECK Der 17. Juni 1929 war für viele Neuseeländer kein guter Tag. Damals erschütterte ein...
Wissenschaft
Willkommen in Absurdistan
Zwei berühmte Naturforscher, Isaac Newton und Charles Darwin, habe ihre eigenen großen Einsichten nicht voller Überzeugung bejubelt, sondern sie als absurd bezeichnet. Newton kam es absurd vor, dass die von ihm postulierte Schwerkraft etwa zwischen Mond und Erde gravitätisch wirken sollte, obwohl sich zwischen den Himmelskörpern...