Lexikon
Tierversuche
Eingriffe oder Behandlung an lebenden Tieren zu Versuchszwecken; regelmäßig nach § 7 ff. des Tierschutzgesetzes (Fassung vom 18. 5. 2006) verboten, wenn sie mit erheblichen Schmerzen oder Schädigungen verbunden sind; zulässig nur für gesetzlich vorgeschriebene Versuchsvorhaben, für Impfungen und zur Gewinnung von Impfstoffen sowie mit ministerieller Erlaubnis als wissenschaftliche Tierversuche in wissenschaftlichen Instituten oder Laboratorien, und auch dann nur, wenn die betreffende Frage nicht auf andere Weise einwandfrei zu klären ist, unter größtmöglicher Schmerzlinderung. Unerlaubte Tierversuche werden nach §§ 18 ff. des Gesetzes als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Wissenschaft
Das Universum in der Wurmkiste
Hatten Sie schon mal das Vergnügen mit einem Schleimpilz? Nein, das ist ausnahmsweise nicht sarkastisch gemeint. Ein Schleimpilz ist keine ungustiöse und unangenehme Erkrankung der Schleimhäute, sondern eine faszinierende Kreatur, die eigentlich sehr schön anzusehen ist. Tatsächlich handelt es sich bei einem Schleimpilz auch gar...
Wissenschaft
Eine Leber aus Licht
Dreidimensionale virtuelle Darstellungen von inneren Organen helfen Chirurgen dabei, schwierige Operationen präzise zu planen und sicher zu bewerkstelligen. von TIM SCHRÖDER „Austherapiert“ hieß es für Antonia D. vor vier Jahren. Der Darmkrebs hatte gestreut und in ihrer Leber Metastasen gebildet – an Stellen, die kaum zu...
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