Lexikon

Urkundenfälschung

die Herstellung einer unechten Urkunde, das Verfälschen einer echten Urkunde oder der Gebrauch einer unechten oder verfälschten Urkunde zur Täuschung im Rechtsverkehr; nach § 267 StGB strafbar; das Beschädigen, Zerstören oder Unbrauchbarmachen einer anvertrauten Urkunde durch einen Amtsträger oder Gleichgestellten (§ 133 Abs. 3 StGB); die Fälschung technischer Aufzeichnungen nach § 268 StGB. Von der Urkundenfälschung zu unterscheiden ist die Falschbeurkundung.
In Österreich ist Urkundenfälschung strafbar nach §§ 223 ff. StGB; Strafschärfung bei öffentlichen Urkunden (§ 224). In der Schweiz ist Urkundenfälschung nach Art. 251 StGB, die Erschleichung einer falschen Beurkundung nach Art. 253 StGB und Urkundenfälschung durch Amtspersonen nach Art. 317 StGB strafbar.
Rauchfrei
Wissenschaft

Rauchfrei durchs Leben

Je früher man mit dem Rauchen beginnt, desto größer der Schaden für Körper und Gehirn. Damit Kinder und Jugendliche gar nicht erst anfangen, braucht es Initiativen an Schulen – und Gesetzesänderungen. von CLAUDIA CHRISTINE WOLF Komm schon, ein Zug schadet nicht“, versucht Lisa ihre Freundin Vanessa vom Rauchen zu überzeugen. „Was...

KI und Computerspiel
Wissenschaft

KI entwickelt Computerspiel-Szenen

Künstliche Intelligenz kann bereits Musikstücke komponieren und Filme erstellen. Auch bei der Entwicklung von Videospielen könnte sie potenziell zum Einsatz kommen – doch bisher zeigten sich Kreative von den zur Verfügung stehenden Möglichkeiten enttäuscht. Forschende haben nun 27 Spieleentwickler befragt, welche Eigenschaften...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon