Lexikon

Vertragsfreiheit

die grundsätzliche Befugnis des Bürgers, nach eigenem Belieben Verträge abzuschließen und zu gestalten, vielfach als eines der Grundrechte gewährleistet. Es herrschen Abschluss- und Gestaltungsfreiheit, soweit nicht Gesetz und gute Sitten dieser Freiheit Grenzen setzen.

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