Lexikon
Vertragsfreiheit
die grundsätzliche Befugnis des Bürgers, nach eigenem Belieben Verträge abzuschließen und zu gestalten, vielfach als eines der Grundrechte gewährleistet. Es herrschen Abschluss- und Gestaltungsfreiheit, soweit nicht Gesetz und gute Sitten dieser Freiheit Grenzen setzen.
Wissenschaft
News der Woche 09.08.2024
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Wissenschaft
Atomstrom aus der Batterie
Wir neigen dazu, radioaktives Material in erster Linie als gefährlich zu betrachten, und das aus guten Gründen. Dass es strahlt, bedeutet aber auch, dass es kontinuierlich Energie abgibt. Radioaktive Materialien eignen sich daher hervorragend für Batterien. Wird dabei ein Material mit einer langen Halbwertszeit verwendet, können...