Lexikon

Witwenrente

Hinterbliebenenrente an die Ehefrau des verstorbenen Versicherten aus der Unfall- und Rentenversicherung. Die Witwe erhält die Witwenrente nach dem Tod ihres Mannes; bei der Witwenrente aus der Rentenversicherung ist Voraussetzung, dass dem Verstorbenen zur Zeit seines Todes Versichertenrente zustand oder zu diesem Zeitpunkt die Wartezeit von ihm erfüllt war oder als erfüllt gilt. Anspruch auf große Witwenrente besteht, wenn die Witwe ein eigenes oder ein Kind des Verstorbenen unter 18 Jahren erzieht, das 45. Lebensjahr vollendet hat oder erwerbsgemindert ist, andernfalls nur kleine Witwenrente. Die große Witwenrente beträgt 60% der Versichertenrente des Verstorbenen, die kleine Witwenrente 40% der großen Witwenrente. Bei Wiederverheiratung erlischt die Witwenrente, es wird eine Abfindung gewährt; der Anspruch auf Witwenrente kann aber wieder aufleben, wenn die Ehe aufgelöst wird.
Pandemie, Psychologie, Kinder
Wissenschaft

Wie geht es unseren Kindern?

Mehrere Studien zeichnen ein deutliches Bild von der psychischen Verfassung der jungen Generation in Zeiten der Pandemie und davor. Die Risiken für Probleme sind demnach ungleich verteilt. von EVA TENZER Vor der Pandemie gab es Hoffnung: Studien verzeichneten bei der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen einen...

Gashülle, Jupiter
Wissenschaft

Schwingender Riese

Die Messungen der Raumsonde Juno erlauben es, in den dunklen Abgrund von Jupiters mächtiger Gashülle zu spähen. Sichtbar wird eine turbulente Welt in ständiger Bewegung. von THORSTEN DAMBECK Jupiter sei noch jung. Seit seiner Geburt habe der Riesenplanet nur wenig Zeit gehabt sich abzukühlen. Die innere Hitze dränge deshalb...

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