Lexikon
Zuschlag
Recht
1. in der Zwangsversteigerung die Anordnung des Vollstreckungsgerichts, durch die der Ersteher zum Eigentümer der ersteigerten Gegenstände wird. Der Zuschlag bedarf der Verkündung und wird mit ihr wirksam. Durch den Zuschlag erlöschen nach näherer Bestimmung der §§ 91 und 92 ZVG die Rechte an dem versteigerten Grundstück. – 2. bei der öffentlichen Versteigerung beweglicher Sachen im Rahmen der Zwangsvollstreckung die Annahme des Gebots des Meistbietenden (§ 817 ZPO).
Wissenschaft
Erleuchtung für Computer
Mit ihrem immensen Bedarf an Rechenleistung bringen Künstliche Intelligenz und Big Data die heutige Mikroelektronik an ihre Grenzen. Optische Computerchips könnten ein Ausweg sein und neue Arten von Rechenmaschinen ermöglichen. von THOMAS BRANDSTETTER Bei der Kommunikation hat Licht seine Überlegenheit bereits bewiesen....
Wissenschaft
Biokohle aus menschlichem Kot als Dünger?
Landwirte brauchen Dünger, um ihre Felder und die darauf wachsenden Pflanzen mit ausreichend Nährstoffen wie Stickstoff und Phosphor zu versorgen. Chemische Düngemittel und Tierdung verschmutzen jedoch langfristig die Umwelt und sind nur begrenzt verfügbar. Eine natürliche Alternative könnten Düngemittel sein, die aus...