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5. April 1934  -  In Stettin werden acht Kriminalangestellte ...

In Stettin werden acht Kriminalangestellte und Beamte der Polizeiverwaltung wegen Misshandlung von Häftlingen zu Zuchthaus- und Gefängnisstrafen zwischen neun Monaten und 13 Jahren verurteilt. In der NS-Presse wird betont, dass der preußische Ministerpräsident und deutsche Reichsminister der Luftfahrt, Hermann Göring (NSDAP), persönlich die Anklageerhebung veranlasst habe.