Lexikon
Berufsschule
dreijährige Teilzeit-Pflichtschule für Jugendliche, die in einem Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis stehen oder arbeitslos sind (im Rahmen der Schulpflicht, die bis zum 18. Lebensjahr besteht); vermittelt in 8 bis 12 Wochenstunden, zunehmend auch im mehrwöchigen Blockunterricht, die für eine Berufstätigkeit grundlegenden fachtheoretischen Kenntnisse sowie allgemein bildende Lerninhalte. Für Berufe, in denen es nur wenige Auszubildende gibt, sind Landesfachklassen eingerichtet. Sehbehinderte, Schwerhörige, Körperbehinderte besuchen Berufsschulen im Sonderschulbereich. Die Ausbildenden sind gehalten, die Schulzeit als Arbeitszeit anzuerkennen.
Wissenschaft
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