Lexikon

technische Lehranstalten

zusammenfassende Bezeichnung der Ausbildungsstätten für Ingenieure der verschiedenen Fachrichtungen: Bauwesen, Chemie, Elektrotechnik, Hütten- und Gießereiwesen, Maschinenbau, Papiertechnik u. a. In Deutschland gibt es Ingenieur- und Bauschulen. Die Zulassung zum Besuch der technischen Lehranstalten setzt voraus: das Zeugnis der Sekundarstufe I (Gymnasium, Real- oder Hauptschule) und Abschluss der Berufsschule sowie eine mindestens zweijährige praktische Tätigkeit bzw. volle Lehrzeit mit Facharbeiter- bzw. Gesellenprüfung. Der Besuch einer technischen Lehranstalt wird mit der Ingenieur-, Chemiker- bzw. Baumeisterprüfung abgeschlossen. Die technischen Lehranstalten unterhalten Abendschulen, in denen begabte Facharbeiter und Handwerker, die am eigentlichen Unterricht nicht teilnehmen können, als Techniker geschult werden. Seit Ende der 1960er Jahre sind viele technische Lehranstalten in Fachhochschulen umgewandelt worden.

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