Lexikon
Wahlkreis
Teil des Gesamtwahlgebiets mit selbständiger Funktion bei der Auswertung der Wählerstimmen. Im Wahlkreis werden ohne Berücksichtigung der in einem anderen Wahlkreis abgegebenen Stimmen Mandate an die Kandidaten vergeben. Man unterscheidet Einerwahlkreise, in denen nur ein Abgeordneter zu wählen ist, und Mehrmannwahlkreise mit zwei und mehr Mandaten. Die Wahlkreistypen (Einer-, Zweier-, Dreier-, Viererwahlkreise, Wahlkreise mittlerer Größe mit 5–10 Mandaten und große Wahlkreise mit über 10 Mandaten) können beliebig mit allen Systemen der Mehrheits- und Verhältniswahl kombiniert werden (Wahlsystem): Im Allgemeinen wird der Einerwahlkreis bisher jedoch mit der relativen (u. a. in Großbritannien) oder absoluten Mehrheitswahl (im Deutschen Reich bis 1918, gegenwärtig in Frankreich) verbunden.
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