Lexikon

Wahlperiode

der Zeitraum, für den Personen in Ämter oder Körperschaften gewählt werden, bei Bestellung von Einzelpersonen auch als Amtszeit, bei Wahl von Gesetzgebungsorganen (Parlamenten) auch als Legislaturperiode bezeichnet.
In Deutschland beträgt die Wahlperiode des Bundestags 4 Jahre, die der Landtage in der Regel 5 Jahre. In Hamburg und Bremen beträgt die Wahlperiode 4 Jahre. In Österreich und der Schweiz beträgt die Wahlperiode des Nationalrats ebenfalls jeweils 4 Jahre, die Amtszeit beim Staatsoberhaupt (Bundespräsident) in Deutschland 5 und in Österreich 6 Jahre. Legislaturperiode, Session.
Lithium
Wissenschaft

Lithium von hier

Für die Energiewende benötigt Europa eine riesige Zahl wiederaufladbarer Batterien. Forscher erschließen neue Quellen für das benötigte Lithium.

Der Beitrag Lithium von hier erschien zuerst auf wissenschaft.de...

Asthma, Kinder, Medizin
Wissenschaft

Wie sich Asthma verhindern lässt

Ob ein Kind Asthma bekommt, entscheidet sich oft schon in der Schwangerschaft oder in den ersten Lebensjahren. Luft und Ernährung haben dabei einen großen Einfluss. von SUSANNE DONNER Voll Vorfreude macht sich Chiara (Name geändert) auf den Weg zu einem Reiterhof im Umland Berlins. Das achtjährige Mädchen reitet für sein Leben...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon