Lexikon
Wahlperiode
der Zeitraum, für den Personen in Ämter oder Körperschaften gewählt werden, bei Bestellung von Einzelpersonen auch als Amtszeit, bei Wahl von Gesetzgebungsorganen (Parlamenten) auch als Legislaturperiode bezeichnet.
In Deutschland beträgt die Wahlperiode des Bundestags 4 Jahre, die der Landtage in der Regel 5 Jahre. In Hamburg und Bremen beträgt die Wahlperiode 4 Jahre. In Österreich und der Schweiz beträgt die Wahlperiode des Nationalrats ebenfalls jeweils 4 Jahre, die Amtszeit beim Staatsoberhaupt (Bundespräsident) in Deutschland 5 und in Österreich 6 Jahre. Legislaturperiode, Session.
Wissenschaft
Auto-Akkus – brandgefährlich?
Gelegentliche Meldungen über brennende Auto-Akkus lassen aufhorchen. Wie leicht fangen Stromer Feuer? Und wie sieht es etwa bei Handy-Akkus aus? von ROLF HEßBRÜGGE Als das Auto-Transportschiff „Freemantle Highway“ im Juli vergangenen Jahres auf der Nordsee in Flammen stand, schien die Ursache schnell ermittelt: Der Akku eines an...
Wissenschaft
Genesen, aber nicht gesund
Die Spätfolgen einer Corona-Infektion sind vielfältig. Das erschwert Forschung und Behandlung.
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