Lexikon

Sessiọn

[
lateinisch
]
Sitzungsperiode eines Parlaments (innerhalb der Wahlperiode bzw. Legislaturperiode) oder eines Gerichts. – Der deutsche Bundestag kennt keine eigentlichen Sessionen; er hält lediglich eine Sommer- und eine Weihnachtspause ein.
Der
österreichische
Nationalrat wird jährlich zu 2 Sessionen, der Frühjahrssession von mindestens 2 Monaten Dauer und der mindestens 4 Monate dauernden Herbstsession, einberufen. – Der
schweizerische
Nationalrat versammelt sich zu jährlich 4 ordentlichen Sessionen (Anfang März, Anfang Juni, Ende September und Anfang Dezember), u. U. zu außerordentlichen Sessionen.
Frauen
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Nickel, Pflanzen
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