Lexikon

Wahlperiode

der Zeitraum, für den Personen in Ämter oder Körperschaften gewählt werden, bei Bestellung von Einzelpersonen auch als Amtszeit, bei Wahl von Gesetzgebungsorganen (Parlamenten) auch als Legislaturperiode bezeichnet.
In Deutschland beträgt die Wahlperiode des Bundestags 4 Jahre, die der Landtage in der Regel 5 Jahre. In Hamburg und Bremen beträgt die Wahlperiode 4 Jahre. In Österreich und der Schweiz beträgt die Wahlperiode des Nationalrats ebenfalls jeweils 4 Jahre, die Amtszeit beim Staatsoberhaupt (Bundespräsident) in Deutschland 5 und in Österreich 6 Jahre. Legislaturperiode, Session.
Wissenschaft

Heureka auf Helgoland

Wie die moderne Quantenmechanik entstand. von RÜDIGER VAAS Im Juni des Jahres 1925 gelang hier auf Helgoland dem 23-jährigen Werner Heisenberg der Durchbruch in der Formulierung der Quantenmechanik, der grundlegenden Theorie der Naturgesetze im atomaren Bereich, die das menschliche Denken weit über die Physik hinaus tiefgreifend...

Röhrenwürmer
Wissenschaft

Tierisches Leben unter dem Meeresboden

Unter der Lavakruste des Meeresbodens rund um hydrothermale Schlote tummelt sich mehr Leben als bislang angenommen. In Hohlräumen der Kruste haben Forschende zahlreiche Meerestiere entdeckt, darunter ausgewachsene sesshafte Röhrenwürmer sowie mobile Tiere wie Würmer und Schnecken. Die Entdeckung deutet auf bisher unbekannte...

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