Lexikon

Wahlperiode

der Zeitraum, für den Personen in Ämter oder Körperschaften gewählt werden, bei Bestellung von Einzelpersonen auch als Amtszeit, bei Wahl von Gesetzgebungsorganen (Parlamenten) auch als Legislaturperiode bezeichnet.
In Deutschland beträgt die Wahlperiode des Bundestags 4 Jahre, die der Landtage in der Regel 5 Jahre. In Hamburg und Bremen beträgt die Wahlperiode 4 Jahre. In Österreich und der Schweiz beträgt die Wahlperiode des Nationalrats ebenfalls jeweils 4 Jahre, die Amtszeit beim Staatsoberhaupt (Bundespräsident) in Deutschland 5 und in Österreich 6 Jahre. Legislaturperiode, Session.
Depression
Wissenschaft

Depressionen verändern Essensvorlieben

Depressive Menschen bevorzugen andere Lebensmittel als gesunde Menschen. Das zeigt eine Studie, die 117 Menschen mit und ohne Depressionen zu ihrer Vorliebe für bestimmte Lebensmittel befragt hat. Demnach haben Personen mit Depressionen zwar generell weniger Appetit, entwickeln dafür aber eine Vorliebe für Nahrung mit besonders...

Zeichnung abgeleitet vom
Wissenschaft

Welche Körperteile sind uns am wichtigsten?

Ob Arm, Fuß oder Auge, die meisten Menschen bewerten einige ihrer Körperteile als wichtiger als andere. Dahinter steckt jedoch keine individuelle Einschätzung, sondern vielmehr eine Priorisierung, die über alle Kulturen und Zeitalter hinweg gleichgeblieben ist, wie Psychologen herausgefunden haben. Demnach bewerten die Menschen...

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