Lexikon
Wahlperiode
der Zeitraum, für den Personen in Ämter oder Körperschaften gewählt werden, bei Bestellung von Einzelpersonen auch als Amtszeit, bei Wahl von Gesetzgebungsorganen (Parlamenten) auch als Legislaturperiode bezeichnet.
In Deutschland beträgt die Wahlperiode des Bundestags 4 Jahre, die der Landtage in der Regel 5 Jahre. In Hamburg und Bremen beträgt die Wahlperiode 4 Jahre. In Österreich und der Schweiz beträgt die Wahlperiode des Nationalrats ebenfalls jeweils 4 Jahre, die Amtszeit beim Staatsoberhaupt (Bundespräsident) in Deutschland 5 und in Österreich 6 Jahre. Legislaturperiode, Session.
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Tag für Tag dokumentieren wir digital unser Leben: Wir schreiben E-Mails und Chatnachrichten, halten Eindrücke auf Fotos und Videos fest, teilen unsere Gedanken in sozialen Medien und erfassen teilweise sogar unsere Gesundheitsdaten. Wenn wir wissen wollen, was wir heute vor einem Jahr gemacht haben, genügt ein Blick aufs...
Wissenschaft
Das Leben vermessen
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