Lexikon

Wahlperiode

der Zeitraum, für den Personen in Ämter oder Körperschaften gewählt werden, bei Bestellung von Einzelpersonen auch als Amtszeit, bei Wahl von Gesetzgebungsorganen (Parlamenten) auch als Legislaturperiode bezeichnet.
In Deutschland beträgt die Wahlperiode des Bundestags 4 Jahre, die der Landtage in der Regel 5 Jahre. In Hamburg und Bremen beträgt die Wahlperiode 4 Jahre. In Österreich und der Schweiz beträgt die Wahlperiode des Nationalrats ebenfalls jeweils 4 Jahre, die Amtszeit beim Staatsoberhaupt (Bundespräsident) in Deutschland 5 und in Österreich 6 Jahre. Legislaturperiode, Session.
Wissenschaft

Der Flaschenhals der Energiewende

Um auf dem Weg zu einer Stromversorgung auf Basis vor allem von Sonne und Wind weiter voranzukommen, sind große Energiespeicher notwendig. Wie weit sind die infrage kommenden Technologien? von HARTMUT NETZ Jahr für Jahr gehen in Deutschland mehrere Milliarden Kilowattstunden wertvollen Grünstroms verloren. Das liegt am...

Kolumbo, Caldera, Tsunami
Wissenschaft

Der große Ausbruch des Kolumbo

Im Jahr 1650 explodierte ein Unterwasservulkan und löste in der Ägäis einen gewaltigen Tsunami aus. Nun ermöglichten es seismische 3D-Analysen, die Eruption zu rekonstruieren. von DIRK EIDEMÜLLER Die Katastrophe hatte sich schon über Wochen und Monate angekündigt: Im Jahr 1650 bebte immer wieder die Erde auf Santorin und den...

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