Lexikon
Wahlperiode
der Zeitraum, für den Personen in Ämter oder Körperschaften gewählt werden, bei Bestellung von Einzelpersonen auch als Amtszeit, bei Wahl von Gesetzgebungsorganen (Parlamenten) auch als Legislaturperiode bezeichnet.
In Deutschland beträgt die Wahlperiode des Bundestags 4 Jahre, die der Landtage in der Regel 5 Jahre. In Hamburg und Bremen beträgt die Wahlperiode 4 Jahre. In Österreich und der Schweiz beträgt die Wahlperiode des Nationalrats ebenfalls jeweils 4 Jahre, die Amtszeit beim Staatsoberhaupt (Bundespräsident) in Deutschland 5 und in Österreich 6 Jahre. Legislaturperiode, Session.
Wissenschaft
Wie sich das Immunsystem verjüngen lässt
Für die Reifung der T-Zellen des Immunsystems ist normalerweise der Thymus zuständig. Dieses Organ schrumpft und schwächelt jedoch mit zunehmendem Alter. Forschende haben nun einen Weg gefunden, wie die Leber einen Teil seiner Aufgaben im Alter übernehmen kann. An Mäusen demonstrierte das Team, dass eine mRNA-Impfung die Leber...
Wissenschaft
News der Woche 23.08.2024
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