Lexikon
Abschlag
Recht
1. Teilzahlung (Ratenzahlung) für gelieferte Waren oder geleistete Dienste; sie führt zum Neubeginn der Verjährung, womit eine neue Verjährungsfrist in Lauf gesetzt wird (§ 212 Abs. 1 BGB); – 2. Vorauszahlung auf die Dividende; – 3. vorläufige Zahlung bei der Auseinandersetzung zwischen Gesellschaftern bei der Liquidation einer Gesellschaft oder beim Ausscheiden eines Gesellschafters.