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17. Mai 2000  -  Berlin ...

Berlin: Die FDP muss 12,4 Mio. DM aus der öffentlichen Parteienfinanzierung nicht an den Staat zurückzahlen. Sie habe das Geld 1997 zu Recht bekommen, urteilt das Bundesverwaltungsgericht. Das Gericht weist damit die Klagen von drei kleineren Parteien zurück, die sich bei der Mittelvergabe benachteiligt sahen. Zur Begründung erklären die Juristen, mit dem Antrag auf Abschlagszahlungen für das Jahr 1996 habe die FDP zugleich auch einen Antrag auf endgültige Festsetzung der Gelder gestellt und widerspricht damit der Auffassung der beiden Vorinstanzen.

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