Lexikon
Abtretung
bürgerliches Recht
die vertragliche Übertragung einer Forderung durch den bisherigen Gläubiger (Zedenten) auf einen neuen Gläubiger (Zessionar) (§§ 398 ff. BGB).
Ähnlich in Österreich (§§ 1392 ff. ABGB) und in der Schweiz (Art. 164 ff. OR).
Wissenschaft
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Wissenschaft
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