Lexikon

Abtretung

bürgerliches Recht
die vertragliche Übertragung einer Forderung durch den bisherigen Gläubiger (Zedenten) auf einen neuen Gläubiger (Zessionar) (§§ 398 ff. BGB).
Ähnlich in Österreich (§§ 1392 ff. ABGB) und in der Schweiz (Art. 164 ff. OR).
Erstes Date, Sprache
Wissenschaft

Wir sind, wie wir sprechen

Die Stimme verrät viel über einen Menschen – etwa über seine körperlichen Merkmale und seine Charaktereigenschaften. von JAN SCHWENKENBECHER Auf den ersten Blick war es ein ganz normales Speed-Dating-Event. Als die 30 Frauen und Männer das Café betraten, bekamen sie ein Namensschild, ein kleines Heft und einen Platz an einem...

Wissenschaft

Der eiserne Kern der Erde

Tief im Innern unseres Planeten verbirgt sich eine heiße Metallkugel – der Erdkern. Seine äußere Zone ist flüssig, dort entsteht das irdische Magnetfeld. Doch was genau geht hier vor, und hat es die Evolution beeinflusst? von THORSTEN DAMBECK Der 17. Juni 1929 war für viele Neuseeländer kein guter Tag. Damals erschütterte ein...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon