Lexikon

Abtretung

bürgerliches Recht
die vertragliche Übertragung einer Forderung durch den bisherigen Gläubiger (Zedenten) auf einen neuen Gläubiger (Zessionar) (§§ 398 ff. BGB).
Ähnlich in Österreich (§§ 1392 ff. ABGB) und in der Schweiz (Art. 164 ff. OR).
Meersalz in den Salines d’Es Trenc auf Mallorca. Die Salzgewinnungsanlage ist in ein Naturschutzgebiet integriert.
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