Lexikon
Abtretung
bürgerliches Recht
die vertragliche Übertragung einer Forderung durch den bisherigen Gläubiger (Zedenten) auf einen neuen Gläubiger (Zessionar) (§§ 398 ff. BGB).
Ähnlich in Österreich (§§ 1392 ff. ABGB) und in der Schweiz (Art. 164 ff. OR).
Wissenschaft
Das Salz des Meeres
Meer und Salz gehören untrennbar zusammen – zumindest als Begriffe. Doch die Natur und der Mensch fanden Wege, das „weiße Gold“ vom Wasser zu trennen. Von ROLF HEßBRÜGGE Hallstatt im Salzkammergut: Die österreichische Postkarten-Idylle lockt bis zu einer Million Touristen pro Jahr hierher, vor allem aus Fernost. Neben den...
Wissenschaft
Schritt zurück nach vorn
Evolutionsbiologen, die ihr Feld experimentell beackern, haben einen ganz speziellen Feind: „Armchair Evolutionists“, also „Sessel-Evolutionisten“, nennen sie ihn – und meinen damit Leute, die weitgehend ohne Kenntnis echter Daten vermeintlich klug über Evolution zu sinnieren und zu spekulieren versuchen. Zu diesen Sessel-...