Lexikon

Abtretung

bürgerliches Recht
die vertragliche Übertragung einer Forderung durch den bisherigen Gläubiger (Zedenten) auf einen neuen Gläubiger (Zessionar) (§§ 398 ff. BGB).
Ähnlich in Österreich (§§ 1392 ff. ABGB) und in der Schweiz (Art. 164 ff. OR).
Symbolbild: Nahaufnahme einer menschlichen Nase
Wissenschaft

Wann empfinden wir Gerüche als Gestank?

Fisch, faule Eier, Mundgeruch, Schweiß, Desinfektionsmittel, ätherische Öle – die Liste der ekligen und unangenehmen Gerüche ist lang und zugleich höchst individuell. Aber wie genau fällen wir unser Urteil darüber, ob wir einen Geruch als angenehm oder stinkend empfinden? Wie unser Gehirn zwischen Duft und Gestank entscheidet,...

Graphen
Wissenschaft

Das Wunder lässt sich Zeit

Viel Geld ist in den letzten Jahren in die europäische Forschung zu Graphen geflossen. Doch der wirtschaftliche Durchbruch des einst gehypten Materials aus atomar dünnen Kohlenstoff-Schichten lässt weiter auf sich warten. Warum? von MICHAEL VOGEL Die Mikrochips moderner Computer können zwar sehr schnell rechnen, doch die Daten...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon