Lexikon
Airbag
[ˈɛəbæg; englisch]
Luftsackeine Sicherheitseinrichtung in Kraftwagen zum Schutz der Insassen vor Kopf- und Brustverletzungen bei Unfällen. Der Airbag besteht aus dem Luftsack, dem elektronischen Sensor und dem pyrotechnischen Treibstoff mit Zündsystem. Bei einem Aufprall wird in kürzester Zeit (10 ms) über den Sensor die explosionsartige Füllung des Airbags ausgelöst, der innerhalb von 30 ms (Frontairbag) bzw. 10 ms (Seitenairbag) voll aufgeblasen ist und die Insassen gegenüber dem Fahrzeug abstützt; unmittelbar danach wird er wieder entleert.

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