Lexikon

Ausspielung

Veranstaltung, bei der der Teilnehmer gegen Geldeinsatz aufgrund einer Ziehung oder eines anderen vom Zufall abhängigen Ereignisses eine Ware gewinnen kann (z. B. Tombola). Das Veranstalten einer öffentlichen Ausspielung ohne behördliche Erlaubnis ist nach § 286 StGB strafbar.