Lexikon
Ausspielung
Veranstaltung, bei der der Teilnehmer gegen Geldeinsatz aufgrund einer Ziehung oder eines anderen vom Zufall abhängigen Ereignisses eine Ware gewinnen kann (z. B. Tombola). Das Veranstalten einer öffentlichen Ausspielung ohne behördliche Erlaubnis ist nach § 286 StGB strafbar.
Wissenschaft
Haus unter Strom
Solarzellen an Hausfassaden könnten den gesamten täglich benötigten elektrischen Strom erzeugen. Neue Techniken helfen, das zu verwirklichen – und sie ermöglichen eine attraktive architektonische Gestaltung. von HARTMUT NETZ Seit der Jungsteinzeit vor über 10.000 Jahren, als die Menschen die ersten festen Bauten errichteten, ist...
Wissenschaft
Jupiters gewaltsame Jugend
Im Zentrum des Gasriesen hat die Raumsonde Juno einen seltsamen Kern entdeckt. Ihre Messungen lassen auf eine brachiale Kollision mit einem anderen Urplaneten schließen. von THORSTEN DAMBECK Er ist der unangefochtene Herrscher unter den Planeten: Jupiter. Mit 318 Erdmassen übertrifft er die gesamte Masse aller anderen planetaren...
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