Lexikon
Ausspielung
Veranstaltung, bei der der Teilnehmer gegen Geldeinsatz aufgrund einer Ziehung oder eines anderen vom Zufall abhängigen Ereignisses eine Ware gewinnen kann (z. B. Tombola). Das Veranstalten einer öffentlichen Ausspielung ohne behördliche Erlaubnis ist nach § 286 StGB strafbar.
Wissenschaft
Die Planeten des Pfeilsterns
Lange haben falsche Planeten dem System von Barnards Stern einen zweifelhaften Ruf beschert. Nun melden die Astronomen dort erneut Exemplare. Sind sie real? Und wie lebensfreundlich könnten sie sein? von THORSTEN DAMBECK Falls es eines Tages Menschen gelingt, die riesigen Distanzen zu den Sternen zu überwinden, so werden sie wohl...
Wissenschaft
Tierische Ärzte
Menschenaffen fressen bestimmte Pflanzen, um sich zu heilen. Sie nutzen die Arzneien aus der Natur aber auch äußerlich – bei sich selbst und ihren Artgenossen. von TIM SCHRÖDER Dass Eltern ihre Kinder trösten und verarzten, wenn sich die Kleinen geschnitten oder die Haut aufgerissen haben, ist selbstverständlich: ein buntes...
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