Lexikon
Ausspielung
Veranstaltung, bei der der Teilnehmer gegen Geldeinsatz aufgrund einer Ziehung oder eines anderen vom Zufall abhängigen Ereignisses eine Ware gewinnen kann (z. B. Tombola). Das Veranstalten einer öffentlichen Ausspielung ohne behördliche Erlaubnis ist nach § 286 StGB strafbar.
Wissenschaft
Wirklich wahr?
Die Frage nach der Wahrheit ist ein Klassiker der Wissenschaftsphilosophie, und gerade in dieser Zeit besonders wichtig. von TOBIAS HÜRTER Es gibt eine merkwürdige Stelle in der Bibel, die man leicht überliest. Als Jesus im Amtssitz des römischen Statthalters Pontius Pilatus verhört wird und beteuert, er sei gekommen, um „für die...
Wissenschaft
Google Maps fürs Gehirn
Der digitale dreidimensionale „Julich Brain Atlas“ ermöglicht eine virtuelle Reise durch das menschliche Gehirn. von RAINER KURLEMANN Das Gehirn ist das mit Abstand komplizierteste Organ des Menschen, vielleicht sogar das komplexeste biologische System, das die Evolution je hervorgebracht hat. Etwa 86 Milliarden Nervenzellen...