Lexikon

Ausspielung

Veranstaltung, bei der der Teilnehmer gegen Geldeinsatz aufgrund einer Ziehung oder eines anderen vom Zufall abhängigen Ereignisses eine Ware gewinnen kann (z. B. Tombola). Das Veranstalten einer öffentlichen Ausspielung ohne behördliche Erlaubnis ist nach § 286 StGB strafbar.
Drohne, fliegen, Stadt
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Jagd auf gefährliche Drohnen

Immer wieder dringen Drohnen in sicherheitsrelevante Bereiche ein. Ingenieure arbeiten zusammen mit Polizei und Unternehmen an wirksamen Schutztechniken. von MICHAEL VOGEL An die Vorweihnachtszeit 2018 erinnern sich viele Beschäftigte am Londoner Flughafen Gatwick mit Kopfschütteln. 33 Stunden lang war der Flugbetrieb fast...

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