Lexikon
Betriebsänderung
Stilllegung, Einschränkung, Verlegen oder Zusammenschluss eines Betriebs oder Betriebsteils mit einem anderen Betrieb, ferner die Änderung von Betriebszweck, Betriebsorganisation oder Betriebsanlagen sowie die Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden und Fertigungsverfahren. In Betrieben mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern ist der Arbeitgeber verpflichtet, bei geplanten Betriebsänderungen, die wesentlichen Nachteile für die Belegschaft oder erhebliche Teile der Belegschaft zur Folge haben können, den Betriebsrat rechtzeitig zu informieren und einen Interessenausgleich bzw. Sozialplan auszuarbeiten.
Wissenschaft
Seltsame Quantenrealität
Die Quantenphysik ist nur schwer mit unseren Verständnis der Realität in Einklang zu bringen. Denn sie erlaubt es kleinen Teilchen, Dinge zu tun, die uns nach all unseren Erfahrungen eigentlich unmöglich erschienen. Das macht die Quantenrealität in der Tat sehr seltsam. Grund dafür ist die Tatsache, dass in der Quantenmechanik...
Wissenschaft
Magie mit Menschen und Magneten
Vor 100 Jahren schlug der junge Physiker Ernst Ising ein Modell vor, mit dem er magnetische Eigenschaften fester Körper verstehen wollte. Sein als Dissertation eingereichter Ansatz hat in dieser Hinsicht zwar kaum Fortschritte gebracht, erlangte jedoch im Laufe der Zeit weit über seine erste Anwendung hinaus Bedeutung in der...