Lexikon
Betriebsänderung
Stilllegung, Einschränkung, Verlegen oder Zusammenschluss eines Betriebs oder Betriebsteils mit einem anderen Betrieb, ferner die Änderung von Betriebszweck, Betriebsorganisation oder Betriebsanlagen sowie die Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden und Fertigungsverfahren. In Betrieben mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern ist der Arbeitgeber verpflichtet, bei geplanten Betriebsänderungen, die wesentlichen Nachteile für die Belegschaft oder erhebliche Teile der Belegschaft zur Folge haben können, den Betriebsrat rechtzeitig zu informieren und einen Interessenausgleich bzw. Sozialplan auszuarbeiten.
Wissenschaft
Begierig nach Lithium
Der Trend zur Elektromobilität lässt den Bedarf an manchen Rohstoffen kräftig steigen – vor allem an Lithium. Bislang wird das Metall nur in wenigen Regionen der Welt gefördert. Doch künftig könnte es auch aus heimischen Quellen kommen. von JAN BERNDORFF Im Licht der Taschenlampe funkeln rundherum die steinernen Wände. Was da...
Wissenschaft
Der Akku als Schatztruhe
Immer mehr Autos fahren elektrisch. Doch was soll mit den ausgedienten Lithium-Ionen-Batterien passieren? Gehäuse und Kabel lassen sich einfach wiederverwerten, die Bestandteile von Modulen und Zellen weit schwieriger. Aber es gibt Lösungen. von KLAUS SIEG Ob Smartphone, Laptop, Spielzeug, Fernbedienung oder Elektroauto: Lithium-...