Lexikon

Betriebsänderung

Stilllegung, Einschränkung, Verlegen oder Zusammenschluss eines Betriebs oder Betriebsteils mit einem anderen Betrieb, ferner die Änderung von Betriebszweck, Betriebsorganisation oder Betriebsanlagen sowie die Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden und Fertigungsverfahren. In Betrieben mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern ist der Arbeitgeber verpflichtet, bei geplanten Betriebsänderungen, die wesentlichen Nachteile für die Belegschaft oder erhebliche Teile der Belegschaft zur Folge haben können, den Betriebsrat rechtzeitig zu informieren und einen Interessenausgleich bzw. Sozialplan auszuarbeiten.
Tropfsteinhöhle
Wissenschaft

Tropfsteine als Klimazeugen

Stalagmiten aus der Kleinen Teufelshöhle in der Fränkischen Schweiz geben Auskunft über saisonale Bedingungen in der jahrtausendalten Klimageschichte. von DIRK EIDEMÜLLER Tropfsteinhöhlen sind für ihre bezaubernden Gesteinsformationen bekannt. Kaum jemand, der eine solche Höhle besichtigt, kann sich der Faszination dieser...

_Sigourney_Weaver_as_Dr._Grace_Augustine_in_20th_Century_Studios'_AVATAR:_THE_WAY_OF_WATER._
Wissenschaft

Digitale Doubles

Max-Planck-Forscher wollen den digitalen Menschen erschaffen – als ein perfektes Abbild, als 3D-Avatar in den virtuellen Welten der Computer. Ihr Werkzeug: Dutzende von Kameras und eine Lichtbühne mit mehr als 13.000 LEDs. Die Einsatzfelder reichen vom Gesundheitswesen über die Filmindustrie bis in den Bereich der Bildung. von...

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