Lexikon
Interẹssenausgleich
durch Verhandlung erreichtes Abkommen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat (bei mindestens 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern) über zukünftige Betriebsänderungen wie Einschränkungen, Zusammen- oder Stillegung von Teilen oder des gesamten Betriebes gemäß Betriebverfassungsgesetz; wird schriftlich niedergelegt. Im Interessenausgleich werden Ablauf und Umfang der Änderungen sowie Ausgleichsmaßnahmen für die betroffenen Arbeitnehmer geregelt.
Wissenschaft
Oasen auf der Schneeball-Erde
Veränderungen in der Umlaufbahn der Erde ermöglichten es frühen Lebensformen, die extremste Eiszeit in der Geschichte unseres Planeten zu überstehen.
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Wissenschaft
News der Woche 13.12.2024
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