Lexikon
Interẹssenausgleich
durch Verhandlung erreichtes Abkommen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat (bei mindestens 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern) über zukünftige Betriebsänderungen wie Einschränkungen, Zusammen- oder Stillegung von Teilen oder des gesamten Betriebes gemäß Betriebverfassungsgesetz; wird schriftlich niedergelegt. Im Interessenausgleich werden Ablauf und Umfang der Änderungen sowie Ausgleichsmaßnahmen für die betroffenen Arbeitnehmer geregelt.
Wissenschaft
An der Grenze des Periodensystems
Forschende erzeugen mithilfe von Teilchenbeschleunigern neue superschwere Elemente. von CAROLIN SAGE Nur wenige Minuten nach dem Urknall entstanden die ersten chemischen Elemente: Wasserstoff, Helium und Lithium. Doch dabei blieb es nicht. Eigentlich fing die sogenannte Nukleosynthese erst anschließend an, denn im Inneren von...
Wissenschaft
Geboren, um zu leben
Die Kindermedizin ließ die Lebenserwartung im letzten Jahrhundert enorm steigen. Heute steht sie vor neuen Herausforderungen. von SUSANNE DONNER Ich habe vierzehn Kinder großgezogen, und davon sind bloß sieben gestorben“, schrieb eine Frau 1912 in einem Brief an die Berliner Verwaltung. „Nur“ sieben Kinder, die sie verlor! Da...