Lexikon
Interẹssenausgleich
durch Verhandlung erreichtes Abkommen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat (bei mindestens 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern) über zukünftige Betriebsänderungen wie Einschränkungen, Zusammen- oder Stillegung von Teilen oder des gesamten Betriebes gemäß Betriebverfassungsgesetz; wird schriftlich niedergelegt. Im Interessenausgleich werden Ablauf und Umfang der Änderungen sowie Ausgleichsmaßnahmen für die betroffenen Arbeitnehmer geregelt.
Wissenschaft
Superstars im Tarantel-Nebel
Riesensterne sind für die Entwicklung von Galaxien von großer Bedeutung, obwohl extrem kurzlebig und selten. Nun gelang es, sie hochwertig zu fotografieren.
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Wissenschaft
Manipulierte Träume
Werbung – das sind bunte Straßenplakate, Jingles im Radio und Spots in Kino und Fernsehen. Doch es könnte künftig neue Werbeflächen geben: unsere Träume. von DÉSIRÉE KARGE Robert Stickgold macht sich Sorgen. „Das kann unsere Erinnerungen verändern, Politiker können damit unsere Meinung manipulieren, und Süchtige drohen dadurch,...