Lexikon
Bundesamt für Verfassungsschutz
Abk. BfV, eine aufgrund des Gesetzes über die Zusammenarbeit des Bundes u. der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes vom 27. 9. 1950 errichtete Bundesoberbehörde (Bundesbehörden), dem Bundesminister des Innern unterstellt; Sitz: Köln. Das BfV hat die Aufgabe der Sammlung u. Auswertung von Auskünften, Nachrichten u. sonstiger Unterlagen über verfassungsfeindl. Bestrebungen im Inland. Polizeil. oder Kontrollbefugnisse stehen ihm nicht zu. Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben kann das BfV nachrichtendienstl. Mittel anwenden wie Anwerbung u. Schulung von Vertrauensleuten, Post- u. Telefonkontrolle, Beobachtung verdächtiger Personen. Die Landesämter für Verfassungsschutz sind zur Zusammenarbeit mit dem BfV verpflichtet.
Wissenschaft
Der Friedhof der Raumschiffe
Unbemannte Raumschiffe werden kontrolliert zurück zur Erde gesteuert. Viele davon landen im Meer rund um „Point Nemo“ im Südpazifik. Doch die Objekte dorthin zu navigieren, wo ihr Absturz keine Menschen gefährdet, ist schwierig. Daher proben Forscher das Flugmanöver vorab im Labor. von KATJA MARIA ENGEL Kurz nur, mitten im...
Wissenschaft
24 Bronzestatuen vom Schlamm befreit
Italienische Archäologen präsentieren einen Sensationsfund: 24 gut erhaltene antike Bronzestatuen im toskanischen Örtchen Casciano dei Bagni.
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