Lexikon

Bundesamt für Verfassungsschutz

Abk. BfV, eine aufgrund des Gesetzes über die Zusammenarbeit des Bundes u. der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes vom 27. 9. 1950 errichtete Bundesoberbehörde (Bundesbehörden), dem Bundesminister des Innern unterstellt; Sitz: Köln. Das BfV hat die Aufgabe der Sammlung u. Auswertung von Auskünften, Nachrichten u. sonstiger Unterlagen über verfassungsfeindl. Bestrebungen im Inland. Polizeil. oder Kontrollbefugnisse stehen ihm nicht zu. Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben kann das BfV nachrichtendienstl. Mittel anwenden wie Anwerbung u. Schulung von Vertrauensleuten, Post- u. Telefonkontrolle, Beobachtung verdächtiger Personen. Die Landesämter für Verfassungsschutz sind zur Zusammenarbeit mit dem BfV verpflichtet.
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