Lexikon

Bußgeldbescheid

im Verfahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten von der Verwaltungsbehörde erlassener Bescheid über die Festsetzung einer Geldbuße. Gegen den Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung bei der Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, Einspruch eingelegt werden, über den das Amtsgericht entscheidet.

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