Lexikon

Dioxn

[
das; griechisch
]
1. systematische Bezeichnung für eine sechsgliedrige, heterocyclische chemische Verbindung mit zwei Sauerstoffatomen im Ringsystem. 2. Sammelbezeichnung für 210 chlorierte Kohlenwasserstoffe aus der Gruppe der polychlorierten Dibenzo-p-dioxine (PCDD) und Dibenzofurane (PCDF) oder entsprechende bromierte Verbindungen. Einzelne Dioxine wie z. B. das als sog. Seveso-Gift bekannt gewordene TCDD zählen hinsichtlich der Gesundheitsgefahren zu den gefährlichsten Umweltgiften überhaupt. Dioxine sind hauptsächlich eine unerwünschte Begleiterscheinung der Chlorchemie und erfordern sowohl bei der Herstellung neuer Produkte (z. B. Pflanzen- und Holzschutzmittel, Farbstoffe) als auch in nachfolgenden thermischen Prozessen (Brände, Abfallverbrennung, Sinterung) besondere Vorsichts- bzw. Umweltschutzmaßnahmen. Die gezielte Herstellung von Dioxinen ist in den Industrieländern seit längerem verboten. 2001 wurde mit der „Stockholmer Konvention“ ein weltweites Verbot von Dioxinen beschlossen.
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