Lexikon

einmachen

einkochen; einwecken
Nahrungsmittel in Gläsern, Büchsen oder Flaschen durch Erhitzen unter Abtötung der Mikroorganismen und ihrer Keime haltbar machen; geeignet für Obst, Gemüse, Fleisch und Wurst. Das Einmachgut wird roh oder vorgedünstet, z. T. mit Zuckerlösung (Obst) oder Zuckeressig (Kürbis, Rote Bete, Gurken usw.), fest eingefüllt und mit Flüssigkeit übergossen. Fleisch wird roh im eigenen Saft, im gegarten Zustand mit Brühe oder Fett eingekocht. Die Gläser werden unter Luftabschluss erhitzt. Durch Entstehen von Unterdruck im Innern des Glases wird das Gefäß geschlossen gehalten. Eingemachte Nahrungsmittel müssen in trockenen, kühlen, aber frostfreien Räumen aufbewahrt werden.
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