Lexikon

Exhibitionsmus

[
lateinisch
]
als lustvoll empfundene Entblößung der Geschlechtsorgane vor anderen (häufiger bei Männern); in Deutschland vor Kindern oder Schutzbefohlenen in jedem Fall strafbar (§ 176 bzw. 174 StGB ), ansonsten bei Belästigung einer anderen Person durch Exhibitionismus eines Mannes (§ 183 StGB); ähnlich in der Schweiz (Art. 194 StGB) und in Österreich (§ 218 StGB).
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