Lexikon
Erregung öffentlichen Ärgernisses
die öffentliche Vornahme sexueller Handlungen in ärgerniserregender Weise (Exhibitionismus); strafbar nach §§ 183 und 183a StGB. In
Österreich
strafbar nach § 218 StGB, in der Schweiz
nach Art. 198 StGB.
Wissenschaft
Geiseltal: Ausgestorbener Laufvogel hat jetzt einen Kopf
Im Laufe der Zeit haben schon viele spektakuläre Urzeitwesen Deutschland durchstreift. Dazu zählt auch der 1,40 Meter große Laufvogel Diatryma geiselensis, der vor 45 Millionen Jahren im Geiseltal im heutigen Sachsen-Anhalt lebte – damals noch ein tropisches Sumpfgebiet. Nun haben Paläontologen erstmals einen Schädel dieses...
Wissenschaft
Goldgrube in der Schublade
Elektronik enthält kostbare Rohstoffe. Für die Industrie wären Altgeräte daher Schatzkisten. Doch viele Besitzer horten die Geräte ungenutzt zu Hause.
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