Lexikon
Erregung öffentlichen Ärgernisses
die öffentliche Vornahme sexueller Handlungen in ärgerniserregender Weise (Exhibitionismus); strafbar nach §§ 183 und 183a StGB. In
Österreich
strafbar nach § 218 StGB, in der Schweiz
nach Art. 198 StGB.Wissenschaft
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