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gemeinnützig

der Allgemeinheit dienend, nicht vom Erwerbsstreben bestimmt. Als gemeinnützige Tätigkeiten werden z. B. Arbeiten für Genossenschaften, öffentliche Gesundheitspflege, Jugendpflege, Erziehung und Bildung angesehen. Gemeinnützige Unternehmen genießen besondere Vorrechte (z. B. steuerliche Befreiung).

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