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gemeinnützig
der Allgemeinheit dienend, nicht vom Erwerbsstreben bestimmt. Als gemeinnützige Tätigkeiten werden z. B. Arbeiten für Genossenschaften, öffentliche Gesundheitspflege, Jugendpflege, Erziehung und Bildung angesehen. Gemeinnützige Unternehmen genießen besondere Vorrechte (z. B. steuerliche Befreiung).
Wissenschaft
News der Woche 29.11.2024
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Wissenschaft
Tomatensaft nur im Flugzeug
Warum Tomatensaft über den Wolken viel besser schmeckt als auf dem Boden, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Wenn eine Boeing 737 mit rund 70 Tonnen Startgewicht zu einem Flug abhebt, tragen neben dem Flieger selbst, den Menschen an Bord mit ihrem Gepäck sowie dem Treibstoff auch rund 50 Kilogramm Tomatensaft zum Gesamtgewicht bei....
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