Lexikon
Gleichschaltung
die erzwungene einheitliche Ausrichtung von politischen Gruppen und Institutionen nach den Richtlinien einer diktatorischen Zentralgewalt. Der Begriff Gleichschaltung wurde erstmals gebraucht für die Maßnahmen, die das nationalsozialistische Regime 1933 ergriff, um alle Lebensbereiche unter seine Kontrolle zu bringen: Aufhebung der Eigenständigkeit der Länder, Zerschlagung der Gewerkschaften, Auflösung aller Parteien außer der NSDAP, Eingliederung von Verbänden aller Art in das nationalsozialistische Organisationsgefüge. – Ein Gleichschaltungsprozess vollzog sich z. B. auch in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands 1947–1949.

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