Lexikon

Gotteslästerung

Blasphemie
Beschimpfung oder Verhöhnung Gottes. Strafbar nach § 166 StGB ist, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften, Tonträgern, Abbildungen oder Darstellungen den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Ähnlich in der Schweiz, Art. 261 StGB und Österreich nach § 188 StGB.
Per Schwerlastkran wird auf der Baustelle ein vorgefertigtes Modul in den Gebäude-Rohbau gesetzt. ©robin-clouet.fr/stock.adobe.com
Wissenschaft

Gebäude vom Band

Standardisierung und Digitalisierung stellen die Bauwirtschaft auf den Kopf.

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Wissenschaft

Streifenfrei fliegen

Der Luftverkehr steht wegen seines hohen CO2-Ausstoßes in der Kritik. Doch neue Forschungsergebnisse zeigen, dass Kondensstreifen noch weitaus schädlicher für das Klima sind. Durch Optimierung der Flugrouten und den Einsatz von Bio-Kerosin lassen sich die Auswirkungen reduzieren. von FRANK LITTEK Jeder kennt das Bild, wenn bei...

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