Lexikon
Handwerkskammer
Interessenvertretung und Selbstverwaltungsorganisation der Handwerker im Handwerkskammerbezirk (meist mit dem Regierungsbezirk zusammenfallend); in Deutschland entsprechend der Handwerksordnung. Die Handwerkskammer als öffentlich-rechtliche Körperschaft untersteht der obersten Landesbehörde. Sie hat neben der Interessenvertretung folgende Aufgaben: Regelung des Lehrlingswesens, Gesellen- und Meisterprüfung, Ausstellen der Handwerkskarte, Führung der Handwerksrolle (Verzeichnis der Handwerksbetriebe im Kammerbezirk) und Aufsicht über die Innungen. Organe: 1. Mitgliederversammlung (gewählt von den Handwerkern des Kammerbezirks; davon 1/3 Gesellen); – 2. Vorstand; – 3. Ausschüsse. – Deutschland ist in 55 Handwerkskammerbezirke eingeteilt. Bundesverband der Kammern ist der Deutsche Handwerkskammertag.
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