Lexikon
Handwerkskammer
Interessenvertretung und Selbstverwaltungsorganisation der Handwerker im Handwerkskammerbezirk (meist mit dem Regierungsbezirk zusammenfallend); in Deutschland entsprechend der Handwerksordnung. Die Handwerkskammer als öffentlich-rechtliche Körperschaft untersteht der obersten Landesbehörde. Sie hat neben der Interessenvertretung folgende Aufgaben: Regelung des Lehrlingswesens, Gesellen- und Meisterprüfung, Ausstellen der Handwerkskarte, Führung der Handwerksrolle (Verzeichnis der Handwerksbetriebe im Kammerbezirk) und Aufsicht über die Innungen. Organe: 1. Mitgliederversammlung (gewählt von den Handwerkern des Kammerbezirks; davon 1/3 Gesellen); – 2. Vorstand; – 3. Ausschüsse. – Deutschland ist in 55 Handwerkskammerbezirke eingeteilt. Bundesverband der Kammern ist der Deutsche Handwerkskammertag.
Wissenschaft
Wenn es beim Einschlafen ruckt und zuckt
Warum uns beim Einschlafen zuweilen die Glieder zucken, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Man legt sich abends ins Bett und freut sich auf eine erholsame Nacht. Die Augen fallen zu, langsam entschwinden die Gedanken. Doch wenn man schon fast eingeschlafen ist, geht plötzlich ein Zucken durch Arme, Beine oder den ganzen Körper, und...
Wissenschaft
Das Standardmodell
Idealerweise genügen sechs Parameter, um die Entwicklung des Universums zu beschreiben. Vielleicht ist das zu schön, um wahr zu sein? von RÜDIGER VAAS Das Universum ist kein Forschungsgegenstand wie jeder andere. Denn wir können es nicht als Ganzes und von außen betrachten. Wir sind mittendrin und sehen nur einen räumlich wie...