Lexikon

Innung

ursprünglich Bezeichnung für die (pflichtmäßigen) Zünfte (Gilden), die bis zur Einführung der Gewerbefreiheit bestanden; heute eine freie Vereinigung selbständiger Handwerker des gleichen Handwerks oder verwandter Handwerke zur Förderung ihrer gemeinsamen gewerblichen Interessen innerhalb eines bestimmten Bezirks (Kreises). Die Innung ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, unter Aufsicht der Handwerkskammer. Hauptaufgaben sind u. a. Regelung des Lehrlingswesens, Abnahme von Gesellenprüfungen, u. U. Abschluss von Tarifverträgen. Die Innungen des gleichen Handwerks im Bezirk eines Landes werden zu einem Landesinnungsverband zusammengeschlossen; der Bundesinnungsverband ist der Zusammenschluss von Landesinnungsverbänden des gleichen Handwerks im Bundesgebiet. Die Innungen innerhalb eines Stadt- oder Landkreises bilden die Kreishandwerkerschaft. Diese ist ebenfalls eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Mitgliederversammlung der Kreishandwerkerschaft besteht aus Vertretern der angeschlossenen Innungen. Gesetzliche Regelung im Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) vom 17. 9. 1953 in der Fassung vom 24. 9. 1998.
Extremophile, Bakterien
Wissenschaft

Leben im Extremen

Am Meeresboden und im Weltraum: Manche Mikroorganismen besiedeln unwirtliche Umgebungen.

Der Beitrag Leben im Extremen erschien zuerst auf wissenschaft.de.

Mann mit rotem Bart hält einen Stein vor einer künstlichen Waldkulisse mit Bäumen und Felsen.
Wissenschaft

»Die Trias war ein evolutionäres Experiment«

Mirasaura grauvogeli lebte vor 247 Millionen Jahren. Stephan Spiekman erklärt, warum der Fossilienfund aus dem Elsass von herausragender Bedeutung für das Verständnis der Evolution ist. Das Gespräch führte SALOME BERBLINGER Herr Dr. Spiekman, wo ist Mirasaura im Stammbaum der Reptilien denn einzuordnen? Mirasaura gehört zu den...

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon