Lexikon
Innung
ursprünglich Bezeichnung für die (pflichtmäßigen) Zünfte (Gilden), die bis zur Einführung der Gewerbefreiheit bestanden; heute eine freie Vereinigung selbständiger Handwerker des gleichen Handwerks oder verwandter Handwerke zur Förderung ihrer gemeinsamen gewerblichen Interessen innerhalb eines bestimmten Bezirks (Kreises). Die Innung ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, unter Aufsicht der Handwerkskammer. Hauptaufgaben sind u. a. Regelung des Lehrlingswesens, Abnahme von Gesellenprüfungen, u. U. Abschluss von Tarifverträgen. Die Innungen des gleichen Handwerks im Bezirk eines Landes werden zu einem Landesinnungsverband zusammengeschlossen; der Bundesinnungsverband ist der Zusammenschluss von Landesinnungsverbänden des gleichen Handwerks im Bundesgebiet. Die Innungen innerhalb eines Stadt- oder Landkreises bilden die Kreishandwerkerschaft. Diese ist ebenfalls eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Mitgliederversammlung der Kreishandwerkerschaft besteht aus Vertretern der angeschlossenen Innungen. Gesetzliche Regelung im Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) vom 17. 9. 1953 in der Fassung vom 24. 9. 1998.
Wissenschaft
Lasst sie brennen!
Eines meiner schönsten Erlebnisse ist der Besuch des Sequoia-Nationalparks im US-Bundesstaat Kalifornien. Die majestätischen Riesenmammutbäume, die dort stehen, sind nicht nur in den räumlichen, sondern auch in der zeitlichen Dimension wahre Giganten: Die größten Exemplare haben eine Höhe von 95 Metern, und nicht wenige von ihnen...
Wissenschaft
Späte Diagnose
Viele Menschen spüren, wenn etwas mit ihrer Gesundheit nicht stimmt. Aber unnötig spät bekommen sie erst ihre Diagnose, ob HIV oder Krebs. von SUSANNE DONNER Als der 36-jährige Mann aus Berlin auf seiner Zunge ein Knötchen, eine Papel, bemerkt, die immer größer wird, geht er zum Arzt. Er ahnt bereits, dass es um seine Gesundheit...